Gemeinde Billigheim

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Wahlen

Bundestagswahl 23.02.2025

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung wird für die Gemeinden zentral durch einen Dienstleister versendet. Hierbei kann es zu Problemen auf dem Postweg kommen. Bitte beachten Sie hierzu: 

Bitte beachten Sie, dass auch ohne Wahlbenachrichtigung eine Stimmabgabe möglich ist. Voraussetzung für die Stimmabgabe ist immer der Eintrag im Wählerverzeichnis und die Identifikation der Person durch ein Ausweisdokument sofern diese dem eingesetzten Wahlvorstand nicht persönlich bekannt ist.

Briefwahl

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, beantragen.

Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. Ebenso können Sie den Antrag ohne Vordruck schriftlich, persönlich im Rathaus oder elektronisch per E-Mail pohnke@billigheim.de/ mayerhoeffer@billigheim.de.

Es gibt auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen am Freitag, 21.02.2025 bis 15 Uhr direkt im Rathaus zu erhalten, dort auszufüllen und abzugeben.

Repräsentativer Wahlbezirk 002-02 Billigheim

Infos hierzu finden Sie auf unserer Homepage.