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Landtagswahl am 08. März 2026
Das Einwohnermeldeamt ist am Wahlwochenende wie folgt geöffnet:
Freitag, den 06.03.2026 – 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstag, den 07.03.2026 – 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag, den 08.03.2026 – 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Sie erreichen das Einwohnermeldeamt zusätzlich unter den Telefonnummern 06265/9200-21 und 06265/9200-22.
Bis Samstag, den 07.03.2026 – 12 Uhr ist es möglich, dass wenn ein Wahlberechtigter glaubhaft macht, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm ein neuer Wahlschein erteilt werden.
In den Fällen des § 18 Abs. 2 können Wahlscheine bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.